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Teilnahmebedingungen

An- und Abmeldungen

Die Teilnahme an Veranstaltungen ist nur nach verbindlicher Anmeldung möglich; auch telefonische Anmeldungen sind verbindlich. Wir benachrichtigen Sie nur, wenn Ihre Anmeldung nicht berücksichtigt werden kann oder sobald bekannt ist, dass eine Veranstaltung ausfallen muss.

Abmeldungen müssen schriftlich oder persönlich im Büro (nicht bei der Kursleitung) erfolgen; sie sind bis spätestens drei Arbeitstage vor Beginn, bei Tages- oder Wochen­end­se­mi­na­ren, Wei­ter­bil­dungs­ver­an­stal­tung­en, sowie gesondert benannten Kursen nur bis spätestens eine Woche vor Beginn möglich; andernfalls müssen die vollen Kursgebühren berechnet werden.

Die Teilnahmeberechtigung kann jederzeit auf einen schriftlich zu benennenden Ersatzteilnehmer übertragen werden.

Gebühren

Die Gebühren und Materialkosten sind bei der Anmeldung, immer jedoch vor Veranstaltungsbeginn fällig.

Werden die Gebühren nicht pünktlich gezahlt, muss die Familienbildungsstätte Rechnungen (Bearbeitungspauschale 2,00 €) und Mahnungen (Gebühr 3,00 €) verschicken. Bei Versäumnis oder Abbrechen der Teilnahme können die Gebühren nicht erstattet oder erlassen werden. Ein Dozentenwechsel berechtigt nicht zum Rücktritt oder Abbrechen des Kurses.

Nehmen Geschwisterkinder an Kursen für "Kinder und Jugendliche" teil, zahlt das erste Kind die volle Gebühr, alle Geschwisterkinder erhalten eine Gebührenermäßigung von 30 %.

Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach SGB II und SGB XII können für sich und ihre Kinder eine Ermäßigung von 30 % für folgende Bereiche erhalten: "Eltern und Kinder", "Kinder und Jugendliche".

Bankkonten

Kreissparkasse Ahrweiler

Konto-Nr. 809 418 (BLZ 577 513 10)
IBAN: DE97 5775 1310 0000 8094 18, BIC: MALADE51AHR

Volksbank RheinAhrEifel eG

Konto-Nr. 14 572 800 (BLZ 577 615 91)
IBAN: DE16 5776 1591 0014 5728 00, BIC: GENODED1BNA

Haftung / Beschädigungen

Die Familienbildungsstätte haftet nicht für während der Veranstaltungen eintretende Diebstahls- und andere Schadensfälle.

Für durch Kursteilnehmer verursachte Beschädigungen besteht seitens der Familienbildungsstätte Ersatzanspruch.

Gerichtsstand ist Bad Neuenahr-Ahrweiler.